Anwaltliches Inkasso - Beitreibung offener Forderungen

Für Ihre offenen Forderungen ist unsere Rechtsanwaltskanzlei der richtige Ansprechpartner.

Wir führen das Inkasso- und Forderungsmanagement für kleine und mittelständische Unternehmen, Handwerksbetriebe, Selbstständige und Online- Handelstreibende durch.

 Wir zeigen Ihnen auf, welche Vorgehensweise in Ihrem Fall die effektivste sein wird und schätzen bei bestrittenen Forderungen das Prozessrisiko ein. Nicht immer macht der Versuch, Forderungen beizutreiben Sinn, insbesondere, wenn im Ergebnis hierdurch nur weitere Kosten verursacht werden.

 

Bei dem Forderungeinzug durch eine Rechtsanwaltskanzlei handelt es sich um eine seriöse und effektive Beitreibung einer Forderung. Durch ein gezieltes Forderungsmanagement kann Ihre Bonität und auch die Existenz eines Unternehmens gesichert werden.

 

Wir helfen Ihnen, Ihre offenen Forderungen in Ihrem Interesse kostensparend durchzusetzen.


Vorteile des anwaltlichen Inkassos

 

 

Im Gegensatz zu einem Inkassobüro können wir gleich alle rechtlichen Schritte einleiten, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

  1. Überprüfung der rechtlichen Durchsetzbarkeit
  2. Die Rechtsanwaltsgebühren sind erstattungsfähig
  3. Keine Grundgebühr
  4. Keine Vertragsbindung

Ablauf des anwaltlichen Inkassos

  1.  Übermittlung der offenen Posten/Rechnungen, der Mahnungen/des Schriftverkehrs mit dem Schuldner
  2. Erstellung anwaltliches Mahnschreiben
  3. evtl. Abschluss außergerichtlicher Vergleiche/Ratenzahlungsvereinbarungen
  4. Einleitung gerichtlicher Verfahren Beantragung des Mahnbescheides bei Gericht oder Klageerhebung
  5. Beantragung des Vollstreckungsbescheides oder gerichtliches Urteil
  6. Erteilung des Auftrages zur Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher

Kosten des anwaltlichen Inkassos

 

Die entstehenden Kosten umfassen die Rechtsanwaltsgebühren und die eventuell entstehenden Gerichtsgebühren, die bei Verzug von dem Schuldner zu tragen sind. Sofern der Schuldner allerdings zahlungsunfähig ist, sind dann die Rechtsanwaltsgebühren von dem Gläubger zu tragen. Die Gerichtsgebühren müssen bei Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens zunächst vom Gläubiger als Vorschuss eingezahlt werden. Bei einer späteren Stattgabe der Klage, hat der Schuldner auch diese Kosten zu tragen, sofern eine Zahlungsfähigkeit gegeben ist.


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